Versammlung

Die Mitglieder üben ihre Rechte in einer Versammlung aus.

Der Versammlung obliegt:

  • Die Wahl des Vorstandes und der Beiratsmitglieder
  • Die Beschlussfassung über die ihr vom Vorstand zur Beschlussfassung vorgelegten Beschlussgegenstände
  • Die Beschlussfassung über die Entlastung der Vorstandschaft
  • Bestellung von zwei Kassenprüfern
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