Die Mitglieder üben ihre Rechte in einer Versammlung aus.
Der Versammlung obliegt:
- Die Wahl des Vorstandes und der Beiratsmitglieder
- Die Beschlussfassung über die ihr vom Vorstand zur Beschlussfassung vorgelegten Beschlussgegenstände
- Die Beschlussfassung über die Entlastung der Vorstandschaft
- Bestellung von zwei Kassenprüfern